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Gemeinde/Ort: Lengwil, Dettighofen
Strasse, Weg: Bühlstrasse, Kirchstrasse
Antragsteller: Gemeinderat
Anordnung: Vortrittsregelung
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Das Signal 3.02 «Kein Vortritt» mit entsprechender Bodenmarkierung wird gemäss Antrag vom 25. Juni 2024 und Situationsplan vom 24. April 2024 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Lengwil eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Lengwil, 5. September 2024
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