Amtliche Publikationen
Symbolbild: stock.adobe.com
Öffentliche Auflage
Aufhebung Gestaltungsplan
«Sägestrasse - Süd»
Der Gestaltungsplan «Sägestrasse – Süd» (DBU Nr. 117 vom 23.12.2005) umfasst die Parzellen Nrn. 121, 128, 130, 2836, 2945 und 3192. Er soll aufgehoben werden, da er nicht mehr den aktuellen städtebaulichen und raumplanerischen Zielen entspricht. Sondernutzungspläne sind gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz periodisch zu überprüfen und bei erheblich veränderten Verhältnissen nötigenfalls anzupassen. Ausserdem müssen die Gemeinden ihre Sondernutzungspläne bis 1. Januar 2028 an das neue Planungs- und Baugesetz anpassen.
Die Planungsunterlagen liegen gemäss §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom
31. Januar bis 19. Februar 2025 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer durch die geplanten Massnahmen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat. Einsprachen sind schriftlich und begründet an den Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen zu richten.
⋌
⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN
Baugesuche
Beim Stadtrat Kreuzlingen sind folgende Baugesuche eingegangen:
2025-0019
Anbau Pergola, Holzäckerlistrasse 9
Dressler Armin, Holzäckerlistrasse 9, 8280 Kreuzlingen
Die Pläne liegen vom 4. bis 24. Februar 2025 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Baubewilligung erteilt
Abbruch Gartenschopf, Bergstrasse 37
Aufstockung Einfamilienhaus, Eichenstrasse 5
Erdwärmesondenbohrung, Hauptstrasse 51a
Abbruch + Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Erdwärmesondenbohrung, Steigstrasse 9
⋌⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN