Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Plangenehmigungsverfahren für
Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage für S-2510356.1
Transformatorenstation Tägerwilerstrasse 2
Neubau der Transformatorenstation auf der Parzelle 9289 in der Gemeinde Kreuzlingen
Koordinaten: 2729604/ 1279700
L-2510157.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 307 Wiesental und 315 Tägerwilerstrasse 2
- Kabeleinzug in neue und teilweise bestehende Rohranlage
Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 9289 und 8982 der Gemeinde Kreuzlingen
Koordinaten: von 2729699/ 1279594 nach 2729604/1279700
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
EVU-Beratung AG
Rietlistrasse 5
9403 Goldach SG
Energie Kreuzlingen
Nationalstrasse 27
8280 Kreuzlingen
im Namen von
GOFAST AG
Wiesenstrasse 10a
8952 Schlieren
Energie Kreuzlingen
Nationalstrasse 27
8280 Kreuzlingen
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 7. März 2025 bis zum 7. April 2025 auf der Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, öffentlich aufgelegt.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf esti-consultation.ch/pub/5075/04964d43df online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgeset-zes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Ent-zuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Baugesuche
Beim Stadtrat Kreuzlingen sind folgende Baugesuche eingegangen:
2025-0038
3D-Beschriftungen unbeleuchtet, Schützenstrasse 28
Kierzek AG, Schützenstrasse 28, 8280 Kreuzlingen
2025-0039
Abbruch und Neubau Velounterstände, Bahnhofstrasse, Parz. Nr. 9118
SBB AG, Immobilien, Bewirtschaftung Region Ost, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich
2025-0040
temporäre Bühnenaufbauten (12.05.-16.08.2025), Seeburgpark Nord, Parz.-Nr. 2619
Verein See-Burgtheater, Giuseppe Spina, Sandbreitestrasse 8, 8280 Kreuzlingen
2025-0041
Sanierung Gebäudehülle (Ersatz Fenster + höhere Dämmung Dach), Sonnenstrasse 20
Heusser Käthe + Daniel, Langackerstrasse 111, 8704 Herrliberg
2025-0042
Erstellen Aussenwärmepumpe Luft/Wasser, Gottliebenstrasse 17
Fuchs Rudolf, Gottliebenstrasse 17, 8280 Kreuzlingen
2025-0043
Änderung für Erweiterung Reduit, Aussenwärmepumpe Luft/Wasser, Winzerstrasse 4
Jakupi Afrim, Winzerstrasse 4, 8280 Kreuzlingen
2025-0044
Nachträgliches Gesuch für Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage), Seestrasse 11b
Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St. Gallen
Die Pläne liegen vom 11. bis 31. März 2025 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Baubewilligung erteilt
- Abbruch EFH + Neubau DEFH und EFH, Käsbachstrasse 24, 24a + b
BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN