Energie Kreuzlingen senkt Strompreise in allen Tarifgruppen
Per 1. Januar 2025 sinken die Strompreise über alle Tarifgruppen für die Netznutzung und für die Energie.
Stromkosten für H4-Profil mit einem Strombezug von 4'500 kWh/Jahr Vergleich 2025 zu 2024. IDSK
Per 1. Januar 2025 sinken die Strompreise über alle Tarifgruppen für die Netznutzung und für die Energie.
Im Durchschnitt sinkt der Gesamttarif um 0.92 Rp./kWh respektive -3.1 Prozent auf 28.68 Rp./kWh. Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 2500 Kilowattstunden pro Jahr (ElCom-Profil H2) bedeutet dies eine Reduktion von CHF 8.10 pro Jahr, für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden (ElCom-Profil H4) Minderkosten von CHF 18.50 pro Jahr (siehe Grafik).
Durch die langfristige Beschaffungsstrategie liegen die hohen Marktpreise der Vorjahre noch im Einkaufszeitraum für 2025. Die zuletzt wieder sinkenden Marktpreise konnten die Beschaffungskosten für 2025 etwas glätten. Zusammen mit den tarifsenkend eingerechneten Deckungsdifferenzen resultiert ein um -2.4% tieferer Energiepreis. Der ökologische Mehrwert für Schweizer Wasserkraft liegt unverändert bei 0.35 Rp/kWh.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit fallen für das Verteilnetz Kreuzlingen weiterhin steigende Investitionen und Betriebskosten an. Diese bewirken einen Anstieg in den internen Netznutzungskosten. Die Vorliegerkosten gehen nur leicht zurück. In Summe steigen die Netzkosten (ohne Abgaben und Systemdienstleistungen) um 8.4 % oder 0.84 Rp./kWh an. Die kommunale Abgabe an die Stadt von aktuell 0.39 Rp./kWh entfällt ab 2025 vollumfänglich. Die nationale Abgabe für Stromreserve, welche 2024 erstmalig erhoben wurde, sinkt von 1.20 Rp./kWh auf 0.23 Rp/kWh, ebenfalls sinkt die Systemdienstleistung um minus 0.20 Rp./kWh auf 0.55 Rp./kWh. Im Total sinken die Abgaben um 1.56 Rp./kWh. Die Netznutzungstarife inklusive Abgaben sinken damit im Durchschnitt um 4.9 % oder 0.72 Rp./kWh. Alle Angaben sind ohne Mehrwertsteuer.
Mit der ElCom Weisung 04/2024 «Kommunikation von Tarifänderungen» müssen alle Verteilnetzbetreiber ihren Endverbrauchern die geplante Erhöhung oder Senkung der Elektrizitätstarife mit Begründung dieser Anpassung direkt mitteilen. Grundsätzlich ist die Mitteilung in schriftlicher Form vorzunehmen, entweder als separates Schreiben, als Rechnungsbeilage oder prominent platziert auf der Rechnung selbst. Die Weisung gilt bereits für die Publikation der Tarife 2025. Energie Kreuzlingen wird ihre Kundinnen und Kunden mit der Quartalsrechnung im Oktober entsprechend informieren.
Der Stadtrat hat die Stromtarife für 2025 am 13. August 2024 genehmigt. Die Tarifübersicht und die erwähnte «Kommunikation von Tarifänderungen» wird am 31. August 2024 auf www.energiekreuzlingen.ch/strom/stromtarife publiziert.
IDSK
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