Neues Baureglement erfordert Anpassung
Per 1. Juli 2026 setzt der Stadtrat neue Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung in Kraft.
Per 1. Juli 2026 setzt der Stadtrat neue Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung in Kraft.
Die Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung unterliegen dem Baureglement der Stadt Kreuzlingen und übergeordnetem Recht. Aufgrund der Aktualisierung des Baureglements wurde eine Überarbeitung der Richtlinien notwendig, mit entsprechenden Verweisen auf das Baureglement. Inhaltlich ändert sich nichts an den Vorgaben für den Aushang von politischer Werbung bei Wahlen und/oder Abstimmungen.
IDSK
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