Politische Gemeinde Tägerwilen
Seit Januar 2011 sind im Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) neue Bestimmungen zum Gewässerraum und zur Revitalisierung von Gewässern in Kraft getreten. Mit Art. 36a GSchG, SR 814.20 werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer (= Gewässerraum) festzulegen. Dieser wird per Definition aus dem Raum der natürlichen Gerinnesohle und den beiden Uferbereichen gebildet und ist als mit dem Gewässer verbundener Lebensraum zu verstehen. Über die Verfahrensweise zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlage entscheiden die Kantone. Dabei sind die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz sowie die Gewässernutzung zu berücksichtigen. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht.
Gemäss Planungs- und Baugesetz hat die Gemeindebehörde die Bevölkerung mit dem Mitwirkungsverfahren über die Ziele und den Stand der Planung zu informieren. Allfällige Erkenntnisse aus diesem Verfahren können noch in die Planung einfliessen, bevor diese im nächsten Schritt öffentlich aufgelegt wird.
Informationsanlass Dienstag, 21.01.2025, 18 Uhr, Bürgerhalle Tägerwilen.
Mitwirkungsphase vom 07. – 26.02.2025. Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sind schriftlich an den Gemeinderat Tägerwilen, Postfach, 8274 Tägerwilen, zu richten. Die Pläne sind auf der Homepage www.taegerwilen.ch unter NEWS aufgeschaltet.
Gemeinderat Tägerwilen