Thomas Müller, Dr. iur., Rechtsberatung
Onlinebestellung: Wer zahlt für die Zollabfertigung?
Frage: Per Internet habe ich in Deutschland eine exklusive Lampe bestellt. Vereinbart war, dass das Verkaufsgeschäft die Versandkosten übernimmt und ich die Schweizer Mehrwertsteuer sowie die Zollgebühren bezahle. Nachdem die Lampe geliefert wurde, stellte das Transportunternehmen aber zusätzlich 30 Franken für «administrative Kosten» in Rechnung. Damit sind nach Auskunft der Firma die Kosten für das Vorschiessen der Steuern und Gebühren sowie für das Erstellen, den Versand und das Verbuchen der Rechnung gemeint. Muss ich diese Kosten tragen, obwohl die Versandkosten eigentlich zulasten des Verkaufsgeschäfts gehen?
Antwort: Sie stellen eine schwierige Frage. Es beginnt schon damit, dass bei einem grenzüberschreitenden Kauf zuerst zu prüfen ist, welchem Recht der Vertrag überhaupt unterliegt. Das kann im Einzelfall heikel sein. Im Schweizer Recht ist es so, dass im Zweifel die Käuferschaft Steuern, Zölle und die damit zusammenhängenden Kosten übernehmen muss. So steht es in Artikel 189 des Obligationenrechts. Als Faustregel kann man sagen, dass dies auch für das ausländische Recht gilt.
Wenn in Ihrem Fall abgemacht wurde, dass der Verkäufer die Versandkosten trägt, so stellt sich die Frage, ob damit auch die administrativen Kosten des Spediteurs bei der Einfuhr der Lampe in die Schweiz gemeint sind. Das ist eine Auslegungsfrage, die letztlich ein Richter entscheiden müsste (was sich aber natürlich für diesen geringen Betrag nicht lohnt). Gut möglich ist, dass ein Richter zum Schluss käme, dass die administrativen Kosten mehr mit der Einfuhrverzollung zu tun haben als mit dem eigentlichen Transport. Da die Verzollung gemäss Vertrag zu Ihren Lasten geht und auch die erwähnte Gesetzesbestimmung eher gegen Sie spricht, würde ich Ihnen raten, die geforderten 30 Franken zu zahlen. Bei Ihrer nächsten Bestellung im Ausland sollten Sie daran denken, mit dem Verkäufer genau abzumachen, wer diese Kosten trägt.
Thomas Müller, Dr. iur.
Niederneunforn TG
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