17.07.2026 09:11
Zoll stoppt Lieferwagen mit 40 Bienenvölkern am Grenzübergang Tägerwilen
Am Grenzübergang Tägerwilen haben Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Anfang Juli einen Lieferwagen kontrolliert. Darin befanden sich 40 Bienenvölker, die nicht zur Einfuhr angemeldet waren. Weil auch eine Importgenehmigung fehlte, mussten die Bienenvölker zurückgewiesen werden.
Tägerwilen Im Rahmen einer Zollkontrolle am Grenzübergang Tägerwilen kontrollierten BAZG-Mitarbeitende am 5. Juli 2026 einen Lieferwagen mit Schweizer Kennzeichen. Darin befanden sich 40 Bienenvölker im Wert von mehreren Tausend Franken, die nicht zur Einfuhr angemeldet waren. Der 40-jährige Fahrer aus Polen transportierte die Insekten in Holzkisten im Laderaum des Lieferwagens, ein Teil der Bienen flog frei im Laderaum herum.
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt des Kantons Thurgau verweigerten die BAZG-Mitarbeitenden dem Lieferwagen die Weiterfahrt in die Schweiz. Für die Einfuhr von Bienenvölkern in die Schweiz gelten tierseuchenrechtliche Bestimmungen, weshalb sie vorgängig beim zuständigen kantonalen Veterinäramt angemeldet werden muss. Das war hier nicht der Fall. Der Fahrer musste eine Busse in der Höhe von mehreren Hundert Franken bezahlen.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sorgt für umfassende Sicherheit an der Grenze. Es übernimmt Schutz- und Kontrollfunktionen, erhebt Zölle und Abgaben und trägt rund einen Drittel der gesamten Bundeseinnahmen bei. Mit der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration leistet das BAZG auch einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz. Weiter übernimmt es Aufgaben in rund 100 nichtzollrechtlichen Bereichen wie Heilmittel, Artenschutz oder Markenschutz. Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren.
Schwerpunkte der Weiterentwicklung des BAZG sind das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT und die Totalrevision des Zollgesetzes. Ziel sind effizientere Grenzprozesse durch die konsequente Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen.
BAZG