Wer seine Krankenkassenrechnung im Thurgau nicht bezahlt, kommt auf die «Schwarze Liste» und ist nur für den Notfall versichert. Bild: stock.adobe
06.03.2026 07:00
Schwarze Liste unter Druck
Nach der Antwort vom Bundesrat zur Schwarzen Liste der Kantone wurden zwei Motionen eingereicht
SP-Nationalrätin Nina Schläfli wollte mit ihrer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie bei schwarzen Listen säumiger Prämienzahler Zahlungsunfähigkeit, Sozialhilfe und besonders vulnerable Personen berücksichtigt werden. Die Antwort aus Bern schafft Klarheit. Am Mittwoch sind im Thurgauer Grossen Rat zwei Motionen eingereicht worden.
Thurgau Ursprünglich waren die schwarzen Listen als Druckmittel gegenüber Personen gedacht, die ihre Krankenkassenprämien trotz vorhandener finanzieller Mittel nicht bezahlen. In der Praxis geraten jedoch auch Menschen auf diese Listen, die objektiv nicht in der Lage sind, ihre Prämien zu begleichen.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er sich seinerzeit gegen die Beibehaltung dieses Instruments ausgesprochen hatte. Das Parlament entschied jedoch, den Kantonen die Führung solcher Listen weiterhin zu ermöglichen. Entsprechend liegt die konkrete Umsetzung in kantonaler Verantwortung.
Für Nina Schläfli ist entscheidend, dass die ursprüngliche gesetzgeberische Absicht bestätigt wurde. «Mir war wichtig klarzustellen, dass das Gesetz nicht darauf abzielte, zahlungsunfähige Personen zu sanktionieren», sagt sie. «Diese Unterscheidung muss in der Praxis konsequent vorgenommen werden.»
Sozialhilfe soll Existenz sichern
Von besonderer Bedeutung ist für Schläfli die mehrfache Klarstellung zur Sozialhilfe. Der Bundesrat betont, dass Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen der Sicherung des laufenden Existenzbedarfs dienen. «Damit wird bestätigt, dass diese Leistungen nicht zur Tilgung alter Schulden gedacht sind», so Schläfli. «Das entspricht dem Grundverständnis unseres Sozialhilfesystems.» Gleichzeitig verweist der Bundesrat darauf, dass zusätzliche Ausführungsbestimmungen notwendig sein können, um problematische Konstellationen sachgerecht zu regeln – insbesondere im Umgang mit besonders verletzlichen Personen. Am Mittwoch sind im Thurgauer Grossen Rat zwei Motionen eingereicht worden, die diese Punkte konkret aufnehmen. Federführend stammt die erste Motion von Kantonsrätin Marina Bruggmann (SP). Der Vorstoss ist überparteilich abgestützt und wird von Mitgliedern mehrerer Fraktionen mitgetragen. Unter dem Titel «Einführung von Ausnahmen auf der Liste der säumigen Prämienzahler für besonders schützenswerte Personengruppen», fordert sie eine Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen beziehungsweise verbindliche Weisungen. Konkret verlangt die Motion, dass Personen mit nachweislich schweren psychischen Erkrankungen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht auf der Liste geführt werden. Auch Menschen in prekären Lebenssituationen infolge chronischer Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder besonderer gesundheitlicher Belastungen sollen differenziert berücksichtigt werden. «Es geht uns um eine differenzierte Anwendung des bestehenden Systems», sagt Bruggmann.
«Die Liste soll dort greifen, wo jemand trotz vorhandener Mittel nicht zahlt. Unser Anliegen betrifft jene Personen, die nachweislich nicht in der Lage sind, ihre Prämien zu begleichen.» Sie ergänzt: «Wenn jemand aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer akuten gesundheitlichen Krise nicht handlungsfähig ist, darf das nicht zusätzlich sanktioniert werden. Hier braucht es klare Ausnahmen.»
Es muss unterschieden werden
Die zweite Motion verlangt ebenfalls präzisere Kriterien und ein verbindliches Verfahren, damit Zahlungsunfähigkeit klar von Zahlungsunwilligkeit unterschieden wird. «Wir wollen verhindern, dass Menschen in einer ohnehin belastenden Situation weiter unter Druck geraten», so Bruggmann. Eine vollständige Abschaffung der schwarzen Liste ist in der Vergangenheit mehrfach diskutiert worden, fand jedoch keine Mehrheit. Vor diesem Hintergrund setzt Schläfli auf einen pragmatischen Ansatz. «Wenn das Instrument politisch Bestand hat, müssen zumindest klare Kriterien sicherstellen, dass niemand zu Unrecht erfasst wird.» Dass die kantonalen Vorstösse erst jetzt eingereicht wurden, sei so geplant gewesen. Zunächst wollte man die bundesrechtliche Einordnung abwarten. «Die Antwort des Bundesrates schafft eine verlässliche Grundlage», so Schläfli. «Nun liegt es an den Kantonen, die Anpassungen vorzunehmen.» Während das Thema auf nationaler Ebene vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit erhielt – nicht zuletzt, weil nur noch drei Kantone entsprechende Listen führen – dürfte die Diskussion in den betroffenen Kantonen weiter an Dynamik gewinnen. Mit den nun eingereichten Motionen ist der politische Prozess im Thurgau jedenfalls neu lanciert.
Von Desirée Müller