In Triboltingen wurde bei einer Mittelmeermöwe das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt.
Symbolbild
11.12.2024 16:26
Bei einer Mittelmeermöwe wurde das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt
Vogelgrippe: Umgebung Triboltingen wird zum Kontroll- und Beobachtungsgebiet
In Triboltingen wurde bei einer Mittelmeermöwe das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau hat die erforderlichen tierseuchenpolizeilichen Massnahmen ergriffen und in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Kontroll- und Beobachtungsgebiet eingerichtet. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.
Triboltingen Am 9. Dezember 2024 wurde bei einer krank aufgefundenen Mittelmeermöwe in Triboltingen die hochpathogene Form der Aviären Influenza H5N1 (Vogelgrippe) nachgewiesen. Es handelt sich nach einem ersten Fall bei einem toten Schwan im Kanton Uri um den zweiten Nachweis bei Wildvögeln in dieser Saison in der Schweiz.
Das Veterinäramt hat in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein tierseuchenpolizeiliches Kontroll- und Beobachtungsgebiet um den Fundort eingerichtet. Das Kontrollgebiet umfasst das Gebiet im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort, das Beobachtungsgebiet einen Umkreis von drei Kilometern um den Fundort. Im Kontroll- und Beobachtungsgebiet gelten für Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmassnahmen, um die potenzielle Einschleppung des Virus in die Geflügelhaltung bestmöglich zu verhindern. Dazu gehören insbesondere Biosicherheits- sowie Schutzmassnahmen zur Verhinderung eines Kontakts des Hausgeflügels mit Wildvögeln. Die betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert und informiert. Das BLV prüft aktuell, ob das Beobachtungsgebiet auf einen drei Kilometer breiten Streifen entlang der Ufer von Rhein und Bodensee ausgeweitet werden soll. Der Entscheid des Bundes hierzu sowie die dazugehörige Verordnung werden voraussichtlich kommende Woche erwartet.
Generell wird empfohlen, tote Wildvögel nicht zu berühren und diese mit dem genauen Fundort der kantonalen Jagd- und Fischereiverwaltung oder dem Veterinäramt zu melden.
Registrierungspflicht
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt sowohl für private wie auch gewerbsmässige Geflügelhaltungen und unabhängig der Anzahl gehaltener Tiere. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden (tvd-koordination@tg.ch oder https://landwirtschaftsamt.tg.ch).
Weitere Informationen sowie Empfehlungen zum Schutz von Hausgeflügel sind auf der Homepage des BLV unter https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html zu finden.
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