Thomas Müller, Dr. iur., Rechtsberatung
Glatteisgefahr: Hilft es, wenn ich ein Warnschild aufstelle?
Frage: Unsere Nachbarin hat reklamiert, wir würden zu wenig auf den Zustand der Treppe achten, die zu ihrem Haus führt. Bei tiefen Temperaturen sei sie oft schneebedeckt oder sogar vereist. Die Treppe steht auf unserem Land, aber die Nachbarin hat ein Wegrecht. Sie benützt sie zum Beispiel, um zum Briefkasten zu gelangen. Auch wir nehmen ab und zu den Weg über diese Treppe, haben aber noch einen anderen Zugang zum Haus. Nun dachte ich mir, ich mache es wie gewisse Gemeinden und stelle ein Schild auf: «Reduzierter Winterdienst». Dann bin ich fein raus, wenn die Dame auf der Treppe ausrutscht und sich verletzt – oder etwa nicht?
Antwort: Das ist eine originelle Idee, aber mit Bezug auf Ihre Nachbarin ist ein solches Schild wohl gar nicht nötig. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass eine wegrechtsberechtigte Person keinen Unterhalt leisten muss. Sie muss sowohl selber Hand anlegen – etwa mit Schneeschaufeln oder Salz streuen – als auch sich an allfälligen Reparaturkosten beteiligen. Etwas Anderes würde nur gelten, wenn es im Dienstbarkeitsvertrag, mit dem das Wegrecht begründet wurde, festgehalten worden wäre. Das ist hier nicht der Fall.
Dient ein Weg beiden Parteien, so tragen sie laut Gesetz «die Last des Unterhalts nach dem Verhältnis ihrer Interessen». Es gilt also abzuwägen, welche Seite wie stark von der Treppe profitiert. Da Ihre Nachbarin zumindest teilweise unterhaltspflichtig ist, könnte sie bei einem Unfall infolge Schneeglätte kaum erfolgreich Schadenersatz von Ihnen verlangen. Unter diesen Umständen hätte das angedachte Warnschild aus meiner Sicht keinen Nutzen, zumal die Nachbarin die Gefahr ja bereits kennt. Es wäre aber sicher sinnvoll, sie schriftlich auf ihre Mit-Unterhaltspflicht hinzuweisen. Oder noch besser: Den Dienstbarkeitsvertrag mit einer Unterhaltsregelung zu ergänzen.
Anders ist die Haftungsfrage zu beurteilen, wenn eine Drittperson wie etwa der Postbote oder die Postbotin wegen Eisglätte auf der Treppe verunfallt. Dann könnten Sie als Grundeigentümer durchaus haftpflichtig werden. Ein Warnschild genügt in solchen Fällen meist nicht, um einer Haftung vollständig zu entgehen. Nicht nur deshalb ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Thomas Müller, Dr. iur.
Niederneunforn TG
Tel. 043 535 00 00
Leserhits
-
Turnfestsieg für das GTT Tägerwilen..
Am 14. September reiste das GTT- &..
-
Ein Preis für die künstlerische..
Gestern Abend ist der..
-
Erfolgreicher Start in die neue..
Die Herrenmannschaft startet mit..
-
Zweite Säule weiter stärken
Der Gewerbeverein Kreuzlingen lud..
-
Wie Vereinssponsoren voneinander..
Es war das erste Treffen dieser..
Leser-Reporter
Hast Du etwas Spannendes beobachtet?
Sende uns ein Bild oder Video! Bild hochladen