Das angepasste Friedhofsreglement wurde angenommen.
25.09.2025 14:25
Ja zum angepassten Friedhofsreglement
Stadtparlament einigt sich auf neue Fassung
An der Septembersitzung des Weinfelder Stadtparlaments fand ein langes und teils emotional geführtes Kapitel seinen Abschluss: Einstimmig verabschiedeten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier das überarbeitete Friedhofreglement und das gleich in erster und zweiter Lesung an einem Abend.
Weinfelden Die Vorgeschichte ist bekannt: Im Mai hatte die Stimmbevölkerung die ursprüngliche Totalrevision knapp verworfen – 2’078 Nein- zu 1’947 Ja-Stimmen bei rund 54 Prozent Stimmbeteiligung. Dreh- und Angelpunkt war das geplante Grabfeld nach islamischer Tradition, das Bestattungen mit Blickrichtung nach Mekka ermöglichen sollte. Während Befürworter Integration und Respekt vor religiöser Vielfalt betonten, sahen Kritiker darin ein Sonderrecht und eine Abkehr von der religiösen Neutralität des Friedhofs.
Nun lag die überarbeitete Version erneut vor mit nur wenigen Änderungen: Der Abschnitt zum islamischen Grabfeld wurde gestrichen, die anderen Artikel blieben unverändert. Zu Beginn der Sitzung wurde der Antrag gestellt, das Geschäft noch einmal in einer Spezialkommission zu behandeln. Dieser scheiterte klar: 7 zu 23 Stimmen lehnten ab. Ehemalige Kommissionsmitglieder wie Angela Testa Beer machten geltend, eine weitere Runde bringe keine neuen Erkenntnisse. Die Mehrheit folgte dieser Einschätzung und stieg ohne Umwege in die inhaltliche Beratung ein. Nachdem das Stimmvolk im Mai entschieden hatte, dass ein muslimisches Grabfeld nicht im Reglement verankert wird, diskutierte das Parlament nun, wie künftig mit einzelnen Wünschen nach einer Bestattung in Richtung Mekka umzugehen sei.Einstimmig wurde beschlossen, dass die Friedhofkommission künftig die Kompetenz für die Lösungsfindung im Einzelfall hat. Lukas Madörin (EDU), der im Abstimmungskampf als Kopf der Gegnerschaft gegolten hatte, zeigte sich hier kompromissbereit: Er plädierte für pragmatische Lösungen, etwa einzelne Gräber innerhalb einer Reihe leicht schräg zu platzieren. So könne man individuelle Bedürfnisse erfüllen, ohne das ganze Reglement wieder aufzuschnüren.
Vertreter von EDU und SVP hatten im Vorfeld zwar wiederholt eine «bessere Lösung» angekündigt, legten jedoch bisher keinen konkreten Gegenvorschlag vor. Am Ende überwog der Konsens: Die Friedhofkommission verfügt über genügend Spielraum, um flexibel auf einzelne Wünsche einzugehen und dem Stadtrat die Empfehlung vorzulegen.Da sich in der ersten Lesung kaum weiterer Klärungsbedarf zeigte, folgte das Parlament dem Antrag, gleich auch die zweite Lesung noch am selben Abend durchzuführen. Das Resultat: ein einstimmiges Ja zum neuen Friedhofreglement. Der Entscheid steht nun während 30 Tagen unter dem Vorbehalt eines fakultativen Referendums.
Sprachobligatorium sorgt für Diskussion
Zum Abschluss der Sitzung stand die Interpellation «Fehlanreiz in Bezug auf das selektive Sprachobligatorium» zur Diskussion. Seit Anfang 2024 gilt im Thurgau: Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen müssen verpflichtend eine Spielgruppe besuchen – und gemäss Bundesgerichtsurteil muss die öffentliche Hand die Kosten dafür übernehmen. Genau das stösst vielen Eltern von deutschsprachigen Kindern auf, die für einen freiwilligen Spielgruppenbesuch weiterhin selbst bezahlen müssen. Das Bundesgerichtsurteil wird quer durch die Parteien als problematisch und unfair kritisiert. Da das Obligatorium erst seit kurzer Zeit besteht und noch wenige Erfahrungswerte vorliegen, will die Stadt zunächst abwarten. Allfällige Anpassungen liegen ohnehin in der Zuständigkeit des Kantons und müssten auf Gesetzesstufe verankert werden. Nach einer kurzen Debatte wurde die Interpellation abgeschlossen.
Von Desirée Müller