Thomas Müller, Dr. iur., Rechtsberatung
Triebwerkschaden: Muss die Airline für die Annullierung zahlen?
Frage: Ich hatte im Internet einen Flug von Zürich nach Paris gebucht. Am Check-in-Schalter erfuhr ich, dass der Flug wegen eines Triebwerkschadens annulliert worden sei. Nach einigem Hin und Her wurde ich umgebucht, kam aber erst mit dreieinhalb Stunden Verspätung in Paris an. Meines Wissens müssen Airlines ihre Kunden in solchen Fällen entschädigen. Die Fluggesellschaft weigert sich nun aber zu zahlen, weil es sich beim Triebwerkschaden um einen «aussergewöhnlichen Umstand» gehandelt habe. Kann ich mich dagegen wehren?
Antwort: Ja, das können Sie. Zwar entfällt eine Entschädigung tatsächlich, wenn aussergewöhnliche und unvermeidbare Umstände zur Annullierung geführt haben. So steht es in der EU-Verordnung über Fluggastrechte, die auch in der Schweiz gilt. Nach der Praxis des Europäischen Gerichtshofs genügen technische Probleme dafür aber in aller Regel nicht. Fluggesellschaften können sich nur entlasten, wenn ein externes Ereignis eintritt, das nicht zum normalen Flugbetrieb gehört. Zu denken ist etwa an extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Terroranschläge. In Frage kommen auch technische Defekte infolge Blitzschlags, Hagels oder Vogelschlags. Eine solche Ursache müsste die Airline aber beweisen können. Gelingt ihr dies nicht, ist von einer «normalen» Schadenursache auszugehen, die in ihren Risikobereich fällt.
Für Strecken unter 1500 Kilometer wie Zürich – Paris haben Sie von der Airline 250 Euro zugut. Am besten reklamieren Sie nochmals schriftlich bei der Fluggesellschaft. Falls dies nichts nützt, können Sie das Bundesamt für Zivilluftfahrt einschalten, das auf seiner Website ein Formular für solche Anzeigen zur Verfügung stellt. Alternativ finden Sie online zahlreiche Unternehmen, die im Auftragsverhältnis Entschädigungen für Flugannullierungen und -verspätungen einfordern. Sie verlangen dafür in der Regel etwa 30 Prozent der Entschädigung als Honorar – aber nur im Erfolgsfall.
Thomas Müller, Dr. iur.
Niederneunforn TG
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