Entschädigungsreglement tritt in Kraft
Der Stadtrat setzt die Teilrevision des Reglements über die Entschädigung behördlicher Tätigkeiten per 1. Oktober 2026 in Kraft.
Der Stadtrat setzt die Teilrevision des Reglements über die Entschädigung behördlicher Tätigkeiten per 1. Oktober 2026 in Kraft.
Der Gemeinderat genehmigte die Teilrevision des Entschädigungsreglements am 4. Juni 2026. Neu wird die Erstellung von Berichten in der Finanz- und Rechnungsprüfungskommission (FRK) und der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit Pauschalen vergütet.
Der Beschluss unterlag dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist vom 5. Juni bis 7. September 2026 ist ungenutzt abgelaufen. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, das revidierte Reglement per 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen.
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