Unter anderem diese Transparente machten auf die für Wohnungsbesitzer schwierige Situation aufmerksam. red
23.10.2025 07:00
Geduld wird enorm strapaziert
Nach Verzögerungen beim Einzug werden nun zahlreiche Mängel an der Überbauung «Rheinblick 1010» vorgeworfen
Der Streit zwischen der MDT Immobilien AG und den Wohnungseigentümern der Überbauung «Rheinblick 1010» hat eine neue Stufe erreicht: Transparente, auch an der Tägerwiler Hauptstrasse, machen auf die problematische Situation aufmerksam.
Tägerwilen «Die Bauarbeiten sind Ende Mai abgeschlossen, die Gewerbeflächen werden voraussichtlich Ende Jahr in Betrieb gehen». Dies versprach Markus Müller von der MDT Immobilien AG in einem Artikel in den Kreuzlinger Nachrichten Ende März 2024. Davon ist allerdings wenig in Erfüllung gegangen. Nun machen Wohnungseigentümer in einem Transparent ihrem Ärger Luft: «In Tägerwilen Dorfgespräch. Wir leben mittendrin. Nie fertig gestellt, voll bezahlt - verkauft wird weiter», heisst es da.
Ein Kleinstteam baut weiter
Bereits im März 2024 hatte sich ein Wohnungskäufer (Name der Redaktion bekannt) über fehlende Fertigstellungstermine beklagt. Gebaut werde immer noch, «mit einem Kleinstteam von rund fünf Allroundern», sagt der Eigentümer. Ausserdem hätten sich Partner wie das Architekturbüro, die HRS Real Estate und die Swiss Life als Vermarkterin vom Bauprojekt zurückgezogen. Am schlimmsten aber seien die anhaltende Nichtfertigstellung und die Mängel, welches ein Expertengutachten festhalte: «Herabfallgefährdete Fassadenplatten, unzureichend dimensionierte Glasfronten sowie Geländer, deren Stabilität massiv in Frage gestellt ist. In diesen Bereichen besteht Lebensgefahr». Zurückzuführen sei dies auch auf eine gewisse «Improvisationsfreudigkeit» der Bauherrin, halten die Eigentümer fest.
Eine Mängelliste zeigt unter anderem, dass «gemäss Abklärungen das Glas teilweise zu schwach dimensioniert und Absturzsicherheit höchstwahrscheinlich nicht gegeben ist.» Das Dokument spricht sogar von Lebensgefahr. «Bis heute müssten Wohnungseigentümer nahezu monatlich über Wassereintritte, Schäden, undichte Fenster, ausfallende Lifte und unsichere Geländer berichten», hält der Betroffene fest. Zudem sei ein superprovisorisches Bauhandwerkerpfandrecht angestossen worden, was die Wohnungsbesitzer zusätzlich finanziell und adminsitartiv belaste. Es gebe Besitzer, welche die Wohnung aufgrund der belastenden Situation wieder verkaufen wollten, realistisch wäre dies aber nur mit erheblichem Verlust möglich.
Publikumswirksam reagiert
Der Geduldsfaden ist jedenfalls gerissen: Vergangene Woche wurden Transparente aufgehängt, welche auf die für die Betroffenen unsägliche Situation hinweisen. «Uns ist bewusst, dass einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer die Aktion kritisch sehen, insbesondere jene, die ihre Wohnungen verkaufen möchten, haben jedoch auch viel positives Feedback erhalten», sagen an der Aktion beteiligte Eigentümer. Die MDT Immobilien AG habe umgehend reagiert und die Entfernung der Transparente verlangt. Es seien negative und teilweise ehrverletzende Aussagen enthalten. Gemäss des Reglements Rheinblick 1010 gehöre das Geländer zum gemeinschaftlichen Eigentum, die Anbringung der Transparente hätten einer Zustimmung der Gemeinschaft bedurft, zitiert der Betroffene aus dem Schreiben. Die Transparente seien innerhalb von 48 Stunden zu entfernen. Ansonsten prüfe die MDT Immobilen AG zivil- und strafrechtliche Schritte.
«Die im MDT-Schreiben zitierten Bestimmungen setzen aus unserer Sicht eine abgenommene und betriebsfähige Liegenschaft voraus», schreiben die Initianten der Aktion in einem offenen Brief an die Stockwerkeigentümer und die MDT Immobilien. Solange die Bauherrschaft für Fertigstellung, Sicherheit und Nachbesserungen verantwortlich sei und gleichzeitig ohne Mitwirkung der STWEG in allgemeinen Teilen arbeite, könne die Gemeinschaft über unfertige Allgemeinteile noch nicht abschliessend verfügen. Zudem: Die Hinweise bezögen sich genau auf diese unfertigen Bereiche, seien sachlich und überprüfbar und dienten der Sicherheits- und Sachinformation. Eine «widerrechtliche Nutzung» im Sinn des ZGB liegt daher nicht vor.
Auch Gemeinde ist unglücklich
«Wir sind uns anderes gewohnt», sagte im März 2024 der Tägerwiler Gemeindepräsident Markus Ellenbroek zum Baufortschritt. Die Gemeinde sei seit langem unglücklich über die Entwicklung bei der Überbauung Rheinblick, so Bauverwalter Rolf Uhler aktuell. Aus der Teilabnahme sind noch baurechtliche Nachforderungen offen. «Wir stehen im Kontakt mit der MDT Immobilien AG, erklärt Rolf Uhler. Weitere Stellungnahmen sind wegen eines laufenden Verfahrens nicht möglich.
Eigentümer haben Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Tägerwilen eingereicht. Die Begründung: Die Gemeinde sei ihrer Aufgabe als Baupolizei nicht nachgekommen. Die Gemeinde habe die Bezugsfähigkeit erklärt, obwohl laut Gutachten bis heute sicherheitsrelevante Mängel beständen und Auflagen der Baubewilligung nicht erfüllt seien, halten die Beschwerdeführer fest.
Die Gemeinde Tägerwilen darf aufgrund des Verfahrens keine weiteren Auskünfte geben und die MDT Immobilien AG will nicht: Markus Müller stand trotz zahlreicher telefonischer und schriftlicher Anfragen und Kontaktversuchen unserer Redaktion für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.
Von Kurt Peter