Die SVP zieht ihre Tempo 30-Beschwerde zurück. KurtPeter
29.01.2026 07:00
SVP zieht Beschwerde zurück
Finanzieller und bürokratischer Aufwand als Begründung - Die Partei hält die Massnahme nach wie vor für unnötig
Die SVP Ermatingen-Salenstein zieht ihre Beschwerde gegen Tempo 30 auf der Ermatinger Hauptstrasse zurück. Aus finanziellen, wie sie festhält, nicht aus inghaltlichen Gründen, wie die Partei festhält.
Ermatingen «Bereits 2021 lehnte die Bevölkerung von Ermatingen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen klar ab», schreibt die Partei in ihrere Medienmitteilung. Dieser Entscheid habe sich auf ein Gutachten, das Tempo 30 aus verkehrlicher und sicherheitstechnischer Sicht als nicht notwendig erachtete, gestützt. Weder Unfallzahlen noch Fahrverhalten rechtfertigten einschneidende Massnahmen. «Umso irritierender war die Ankündigung des Kantons Thurgau im Jahr 2023, gestützt auf die Lärmschutzverordnung des Bundes Tempo 30 auf kantonalen Hauptstrassenabschnitten in Ermatingen einzuführen». Was politisch auf Gemeindeebene nicht durchsetzbar war, sei damit administrativ umgesetzt umgesetzt und der Volksentscheid faktisch umgangen worden.
Komplexe Anforderungen
Die SVP Ermatingen-Salenstein anerkenne den gesetzlichen Lärmschutzauftrag des Kantons, halte jedoch fest, dass Tempo 30 auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen rechtlich ausdrücklich nur als Ausnahme vorgesehen sei. «Eine sorgfältige Abwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrsfunktion, wirtschaftlicher Mobilität und Verhältnismässigkeit vermisst die SVP in diesem Fall». Kritisch beurteilt serde zudem die Informationspolitik. Über Einsprachemöglichkeiten und Fristen sei die Bevölkerung im Vorfeld nicht aktiv informiert worden. Erst auf Druck engagierter Bürgerinnen und Bürger sowie politischer Organisationen sei eine entsprechende Kommunikation – für viele Betroffene zu spät oder unter erheblichem Zeitdruck erfolgt. «Wer den Rechtsweg beschreiten wollte, sah sich mit hohen finanziellen und formellen Hürden konfrontiert». Private Einsprecher mussten einen Kostenvorschuss von 1000 Franken leisten, Organisationen gar 2000 Franken, allein damit das Verwaltungsgericht auf eine Beschwerde eintritt. Hinzu kamen komplexe formale Anforderungen, was das Verfahren für normale Bürgerinnen und Bürger kaum zumutbar machte, hält die SVP fest.
«Angesichts dieser Kosten und der Erfahrung, dass vergleichbare Beschwerden – wie zuvor in Frauenfeld – voraussichtlich abgelehnt würden, zog die SVP Ermatingen-Salenstein ihre Beschwerde zurück». Nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen des unverhältnismässigen finanziellen und bürokratischen Aufwands. Eine materielle gerichtliche Prüfung fand somit nie statt.
Demokratie ernst nehmen
Diese Entwicklung sei bedenklich. Die Diskussion um Tempo 30 sei damit mehr als eine verkehrspolitische Frage. Sie sei ein Gradmesser dafür, wie ernst Politik und Verwaltung die direkte Demokratie nehmen. «Sollte dies ein Vorgeschmack auf die Realität unter dem EU-Unterwerfungsvertrag sein, stehen uns mittelalterliche Verhältnisse bevor». ⋌
⋌SVP Ermatingen-Salenstein